Ohne Fremdschuld gegen den Baum: Nicht grob fahrlässig
Hamm/München (dpa/tmn) - Kommt ein Autofahrer ohne fremdes Verschulden von der Fahrbahn ab, verliert er nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden».
Hamm/München (dpa/tmn) - Kommt ein Autofahrer ohne fremdes Verschulden von der Fahrbahn ab, verliert er nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden».
Das Blatt beruft sich dabei auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm (Az.: 20 U 134/06). In dem Fall ging es um die Zahlungsklage eines Autofahrers gegen seine Vollkaskoversicherung. Der Mann war mit seinem Wagen auf einer schmalen Straße in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Nach eigenen Angaben hatte er zuvor lediglich kurz auf den Beifahrersitz geschaut. Die Versicherung legte ihm das als grobe Fahrlässigkeit aus und weigerte sich, den entstandenen Totalschaden zu übernehmen. Das OLG urteilte aber, das vom Kläger geschilderte Verhalten sei nicht als grob fahrlässig zu werten. Gegenteiliges müsse die Versicherung beweisen.
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