Nur Elementarschadenversicherung deckt Hochwasser-Schäden ab
Henstedt-Ulzburg/Berlin (dpa/tmn) - Bei Hochwasser-Schäden können sich Versicherte nicht auf ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung verlassen. In solchen Fällen helfe nur eine Elementarschadenversicherung.
Henstedt-Ulzburg/Berlin (dpa/tmn) - Bei Hochwasser-Schäden können sich Versicherte nicht auf ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung verlassen. In solchen Fällen helfe nur eine Elementarschadenversicherung.
Das erklärt Bianca Höwe vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg in Schleswig-Holstein. Die gebe es aber nicht in Hochrisikogebieten, in denen jedes Jahr Hochwasser drohen. Denn die Versicherer könnten sich aussuchen, wen sie versichern wollen.
Grundsätzlich seien in der Elementarschadenversicherung zum Beispiel Schäden durch Überschwemmungen und Erdbeben abgedeckt, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Auch gegen Erdrutsche nach lang anhaltenden Regenfällen könnten sich Verbraucher mit einer Police absichern.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]




