Nebenkosten: Mieter hat Recht auf Einsicht
Berlin (dpa/gms) - Mieter haben das Recht, die Originalbelege und -rechnungen einzusehen, auf denen ihre Nebenkostenabrechnung beruht. Sie dürfen aber nur im Ausnahmefall Kopien verlangen, etwa wenn der Vermieter sein Büro in einer anderen Stadt hat.
Berlin (dpa/gms) - Mieter haben das Recht, die Originalbelege und -rechnungen einzusehen, auf denen ihre Nebenkostenabrechnung beruht. Sie dürfen aber nur im Ausnahmefall Kopien verlangen, etwa wenn der Vermieter sein Büro in einer anderen Stadt hat.
Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az.: BGH VIII ZR 78/05) ist eines der Urteile, die der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin in die Neuauflage seiner Broschüre «Die zweite Miete» aufgenommen hat. Mithilfe des knapp 100-seitigen Heftes können sich Mieter über zahlreiche Fragen rund um die Betriebskosten ihrer Wohnung informieren. Dabei geht es unter anderem auch um die Frage, wann und in welchem Umfang einzelne Kosten als Nebenkosten umgelegt werden dürfen oder was Mieter tun sollten, wenn der Vermieter ihnen keine Abrechnung schickt.
Informationen: Die Broschüre ist für 5 Euro plus Versandkosten bestellbar beim DMB-Verlag, 10169 Berlin
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