Nach Eintritt in Ruhestand unnötige Policen kündigen
Berlin (dpa/tmn) - Ruheständler sollten nach dem Ausschieden aus dem Berufsleben unnötige Versicherungspolicen kündigen. Das rät die Stiftung Warentest in Berlin in ihrer Zeitschrift «Finanztest».
Berlin (dpa/tmn) - Ruheständler sollten nach dem Ausschieden aus dem Berufsleben unnötige Versicherungspolicen kündigen. Das rät die Stiftung Warentest in Berlin in ihrer Zeitschrift «Finanztest».
Während eine Privathaftpflichtversicherung, die Kfz-Haftpflicht und eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Pflicht sind, könnten Ältere auf viele andere Policen verzichten. Unnötig sei zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung. Viele Versicherte zahlten im Lauf der Jahre dort mehr ein, als später ausbezahlt wird. Auch von einer Ausbildungsversicherung für die Enkel rät die Stiftung ab. Hohe Kosten für Abschluss und Risikoschutz schmälerten die Renditen, und die langen Laufzeiten machten die Versicherung unflexibel. Rentner bräuchten zudem keine Krankentagegeldversicherung, da sie auch bei Krankheit ihre Rente weiter erhalten.
Auch bei den weiterhin wichtigen Versicherungen lohnt ein Blick auf die Policen. Wer beispielsweise nur noch kurze Strecken mit dem Auto zurücklegt, kann eine niedrigere Kilometerzahl angeben und so den Preis für die Autoversicherung um fünf bis zehn Prozent reduzieren, erläutern die Experten. Fährt nur noch einer der Partner den Wagen, sollte die Versicherung das ebenfalls erfahren.
Viele Versicherungsfirmen bieten zudem Seniorentarife an. Sie gelten laut «Finanztest» vom 50. oder 60. Lebensjahr oder vom Zeitpunkt des Rentenbeginns an. Ruheständler sollten bei ihrer Versicherung nachfragen.
Grundsätzlich raten die Experten dazu, sich den größten Schaden vorzustellen, den eine Versicherung abdeckt. Nur wenn dieser Schaden nicht aus eigenen Tasche bezahlt werden kann, ist eine Versicherung sinnvoll.
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