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Stichwörter: PflegereformLeistungskürzung
Freitag, 14. März 2008

Misslungenes Piercing - Kostenbeteiligung für Versicherte

Berlin (dpa) - Wenn eine medizinisch nicht nötige Schönheitsoperation, eine Tätowierung oder ein Piercing misslingt, sollen Versicherte künftig an den Krankheitskosten beteiligt werden können.


Wenn ein Piercing misslingt, können Patienten künftig an den Folgenkosten beteiligt werden. (Bild: dpa)

Mit der Pflegereform hat der Bundestag am Freitag (14. März) auch eine umstrittene Verpflichtung der Ärzte zur Meldung solcher Krankheitsursachen auf den Weg gebracht. Die Krankenkassen bekommen dann das Recht, Versicherte an den Kosten zu beteiligen.

Ärzte und Krankenhäuser sollen den gesetzlichen Kassen entsprechende Daten übermitteln. Der Versicherte soll darüber informiert werden, damit er gegebenenfalls gegen eine Leistungskürzung vorgehen kann. Die Regelung, die in der Sache nichts mit der Pflegereform zu tun hat, dient als weitere Umsetzung der bereits 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform.


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