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Freitag, 25. Mai 2007

Mieter muss vor fristloser Kündigung Abmahnung schicken

Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen vor einer fristlosen Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung dem Vermieter zunächst die Gelegenheit geben, Abhilfe zu schaffen, oder eine Abmahnung schicken.


Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen vor einer fristlosen Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung dem Vermieter zunächst die Gelegenheit geben, Abhilfe zu schaffen, oder eine Abmahnung schicken.


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