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Stichwörter: Unfallversicherung
Mittwoch, 13. Februar 2008

Kinder auf schulischen Skifreizeiten gesetzlich unfallversichert

Hannover (dpa/tmn) - Bei einem Unfall während einer schulischen Skifreizeit sind Kinder gesetzlich unfallversichert. Das bestätigt die Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover.

Hannover (dpa/tmn) - Bei einem Unfall während einer schulischen Skifreizeit sind Kinder gesetzlich unfallversichert. Das bestätigt die Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover.

Die für Eltern kostenlose Schülerunfallversicherung trägt zum Beispiel nach einem Sturz die medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Rehabilitation. Dazu müsse die Skifreizeit aber als Schulveranstaltung anerkannt und der Unfall während einer beaufsichtigten, gemeinsam unternommenen sportlichen Aktivität geschehen sein. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn sich der Schüler eigenmächtig von der Gruppe entfernt oder seinen Aufenthalt im Skigebiet privat verlängert.


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