Suche:
Dienstag, 8. Januar 2008

Kind hat Ganztagsbetreuung: Kein höherer Unterhaltsanspruch

Frankfurt/Main (dpa) - Ein Kind von getrennt lebenden Eltern hat bei einer ganztägigen Betreuung in einem Kinderhort keinen höheren Unterhaltsanspruch. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss entschieden.


Frankfurt/Main (dpa) - Ein Kind von getrennt lebenden Eltern hat bei einer ganztägigen Betreuung in einem Kinderhort keinen höheren Unterhaltsanspruch. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss entschieden.

Die Ganztagsbetreuung diene nicht in erster Linie erzieherischen und entwicklungsfördernden Zwecken, sondern solle der Mutter eine berufliche Betätigung ermöglichen (Az.: 6 UF 207/06).

Das Gericht wies die Berufung einer Mutter gegen ein Urteil des Amtsgerichts Darmstadt zurück. Das Amtsgericht hatte ihre Klage auf höhere Unterhaltszahlungen des Kindsvaters abgewiesen. Die Frau hatte die Klage damit begründet, dass das Kind ganztags in einem Kinderhort betreut werde und einen finanziell höheren Bedarf habe. Das OLG schloss sich jedoch der ablehnenden Haltung des Amtsgerichts an. Nach Ansicht der Richter könnte die Frau aber bessere Erfolgschancen haben, wenn sie für sich selbst höhere Unterhaltszahlungen fordert.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.