Keine Kündigung wegen erhöhter Versicherungssteuer
Mainz (dpa/gms) - Die zum 1. Januar wirksam gewordene Erhöhung der Versicherungssteuer berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung einer Police. Sie ist nur möglich, wenn der Versicherer die Prämie anhebt, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.
Mainz (dpa/gms) - Die zum 1. Januar wirksam gewordene Erhöhung der Versicherungssteuer berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung einer Police. Sie ist nur möglich, wenn der Versicherer die Prämie anhebt, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.
Bei dem Anstieg der Versicherungssteuer handle es sich aber nicht um eine Prämienerhöhung. Wer wissen will, ob zeitgleich mit der Steuer- auch eine Prämienerhöhung stattgefunden hat, muss den Nettobetrag, der ab sofort für die Police fällig wird, mit dem des Vorjahres vergleichen.
Zum Jahreswechsel ist die Steuer auf Privathaftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfall- sowie auf Wohngebäudeversicherungen ohne Feuerschutz jeweils von 16 auf 19 Prozent gestiegen. Für Hausratsversicherungen hat sie sich auf 18, für Wohngebäude-Policen mit Feuerversicherung auf 17,75 Prozent erhöht.
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