Kein Anspruch auf Urlaubsgeld in Elternzeit
Erfurt/Bonn (dpa/tmn) - Während der Elternzeit haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts weist ein ruhendes Arbeitsverhältnis wesentliche Unterschiede zu einem vollzogenen Arbeitsverhältnis auf.
Erfurt/Bonn (dpa/tmn) - Während der Elternzeit haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts weist ein ruhendes Arbeitsverhältnis wesentliche Unterschiede zu einem vollzogenen Arbeitsverhältnis auf.
Deshalb sei die Nichtzahlung des Urlaubsgeldes keine sachfremde Schlechterstellung (Az.: 9 AZR 137/02). Darauf weist die Personalverlag in Bonn hin. Zahlt ein Arbeitgeber eine Gratifikation, wolle er damit in der Regel eine Anerkennung für die geleistete Arbeit geben. Ruhe das Arbeitsverhältnis jedoch, könne die Gewährung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld diesen Zweck nicht erfüllen.
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