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Montag, 9. Juli 2007

Internet-Tauschbörsen vorsichtig nutzen

Leipzig (dpa/tmn) - Bei der Nutzung von Internet-Tauschbörsen ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Das rät die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

Leipzig (dpa/tmn) - Bei der Nutzung von Internet-Tauschbörsen ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Das rät die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

Meist werde der Nutzer beim Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerspielen zugleich automatisch zum Anbieter von urheberrechtlich geschützten Inhalten und das ist strafbar. Die heruntergeladenen Dateien werden durch die Software der Tauschbörsen in einen eigenen Ordner, die «In-Box», gespeichert. Die Dateien in diesem Ordner stehen meist anderen Nutzern zum Download zur Verfügung. Von den Rechteinhabern beauftragte Anwälte können die IP-Adressen der Nutzer ermitteln und dann Anzeige gegen unbekannt erstatten. Diese Anzeigen muss die Staatsanwaltschaft verfolgen und die Nutzerdaten zu den IP-Adressen von den Internetprovidern ermitteln. Allein im vergangenen halben Jahr wurden auf diese Weise 25 000 Nutzer angezeigt.

Wer nur Dateien herunterlädt und sie nicht anderen zur Verfügung stellt, bewegt sich laut Katja Henschler, Juristin bei der Verbraucherzentrale, in einer «juristischen Grauzone». Es sei zumindest möglich, dass auch diese Nutzer ins Visier der Anwälte der Musikindustrie geraten. Sie müssten dann nachweisen, dass sie tatsächlich keine Dateien weiterverbreitet haben - und das könnte schwierig werden.


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