Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 23. August 2007

Hausverwalter muss sich um günstigsten Stromanbieter kümmern

Bonn (dpa/tmn) - Für den Betrieb des Aufzuges oder das Licht im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses muss sich der Verwalter um den preisgünstigsten Stromanbieter kümmern. Darauf weist der Verband «Wohnen im Eigentum» in Bonn hin.

Bonn (dpa/tmn) - Für den Betrieb des Aufzuges oder das Licht im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses muss sich der Verwalter um den preisgünstigsten Stromanbieter kümmern. Darauf weist der Verband «Wohnen im Eigentum» in Bonn hin.

Haben mindestens 25 Prozent der Eigentümer den Eindruck, der Verwalter vernachlässige diese Aufgabe, können sie das Thema zum Tagesordnungspunkt der nächsten Eigentümerversammlung machen. Per einfacher Mehrheit der Versammlung kann der Verwalter dazu verpflichtet werden, sich um einen günstigeren Stromanbieter für die Gemeinschaftseinrichtungen zu kümmern. Das Erfüllen dieser Forderung kann die Versammlung notfalls vor Gericht einklagen. Sind den Eigentümern durch Nachlässigkeit des Verwalters erwiesenermaßen höhere Stromkosten entstanden als nötig, können sie dann auch Regressansprüche stellen.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.