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Dienstag, 10. April 2007

Hausratversicherung schließt Gartenmöbel nicht unbedingt ein

Henstedt-Ulzburg (dpa/gms) - Der Diebstahl von Gartenmöbeln wird nicht unbedingt von der Hausratversicherung abgedeckt. Darauf weist Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg hin.


Henstedt-Ulzburg (dpa/gms) - Der Diebstahl von Gartenmöbeln wird nicht unbedingt von der Hausratversicherung abgedeckt. Darauf weist Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg hin.

In den Basis-Tarifen sei Gartenzubehör, das im Garten zurückgelassen wird, im Allgemeinen nicht eingeschlossen, so Rudnik. Dafür müsse meist ein so genannter Komfort-Tarif abgeschlossen werden, der auch gegen einfachen Diebstahl absichert.

Allerdings sollten Verbraucher genau prüfen, ob sie einen solchen Zusatzschutz benötigen. Denn in der Regel werden nur Werte von 300 bis 500 Euro ersetzt, sagt Rudnik. Wer sehr teure Gartenmöbel hat, sei deshalb besser beraten, sie bei längerer Abwesenheit ins Haus oder die Garage zu räumen. Denn dann fallen sie unter den Basis- Schutz der Hausratversicherung. Rudnik rät außerdem, die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen: Der Komfort-Tarif des einen Anbieters könne unter Umständen genauso viel kosten wie der Basis-Tarif eines anderen.


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