Hausrat nicht zuhause: Police gilt trotzdem
Hamm/Berlin (dpa/tmn) - Hausrat ist auch dann versichert, wenn er sich wegen eines Umzugs kurzzeitig außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist.
Die Haushaltsgegenstände sind also vorübergehend auch dann versichert, wenn sie sich weder in der alten noch der neuen Wohnung befinden. Dabei bedeute «vorübergehend», dass wahrscheinlich ist, dass die Gegenstände wieder in eine versicherte Wohnung zurückkehren - nur eine «dauerhafte Entfernung» schließe den Versicherungsschutz aus, erläutern die Anwälte. In dem Fall galt eine Hausratversicherung für die Wohnung, aus der der Kläger gerade auszog. Zwei Kameras, eine Lesebrille, eine Sonnenbrille und mehrere Kleidungsstücke verwahrte er auf seinem Betriebsgelände. Von dort wurden ihm die Gegenstände gestohlen. Die Versicherung wollte den Schaden nicht ersetzen.
Die Richter entschieden, es sei in dieser Situation gerechtfertigt, dass Gegenstände des täglichen Gebrauchs weiter versichert sind. Sie befänden sich nur zufällig außerhalb der alten und der neuen Wohnung. Das gelte auch, wenn der Hausrat bei Verwandten oder aus dem Auto gestohlen wird. (Az.: 20 U 54/07)
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