Gartenbesitzer müssen Erntehelfer melden
Hannover (dpa/gms) - Auch private Gartenbesitzer müssen Erntehelfer bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Diese trägt alle Kosten, die durch einen Unfall bei der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin und nach Hause geschehen.
Hannover (dpa/gms) - Auch private Gartenbesitzer müssen Erntehelfer bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Diese trägt alle Kosten, die durch einen Unfall bei der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin und nach Hause geschehen.
Darauf weist der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover hin. In Niedersachsen etwa beträgt der Versicherungsbeitrag pro Jahr und Person 53 Euro. Die private Unfallversicherung des Helfers sowie die Haftpflicht des Gartenbesitzers sind in solchen Fällen dagegen nicht zuständig.
Gartenhelfer, die bis zu 400 Euro im Monat verdienen, müssen außerdem der Minijobzentrale gemeldet werden. Bei einem Lohn von mehr als 400 Euro muss in der Regel die Landesunfallkasse über das Beschäftigungsverhältnis informiert werden. Wer seine Helfer nicht versichert, muss mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro rechnen.
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