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Freitag, 9. März 2007

Freunde als Umzugshelfer sind nicht versichert

Henstedt-Ulzburg (dpa/gms) - Wenn Freunde als Umzugshelfer eingespannt werden und dabei einen Schaden anrichten, bleibt meist der «Auftraggeber» darauf sitzen. Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg hin.


Henstedt-Ulzburg (dpa/gms) - Wenn Freunde als Umzugshelfer eingespannt werden und dabei einen Schaden anrichten, bleibt meist der «Auftraggeber» darauf sitzen. Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg hin.

«So genannte Gefälligkeitshandlungen sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz beinhaltet», sagt Pressesprecherin Bianca Höwe. Fällt einem Umzugshelfer zum Beispiel eine wertvolle Lampe herunter, ersetzt dessen Versicherung normalerweise nicht den Schaden.

Wer bei einem Umzug auf private Hilfe setzt, sollte sich deshalb vorher klar machen, dass er keine Ansprüche an seine Freunde stellen kann. «Oder man schließt vorher einen privatrechtlichen Vertrag, dass die Helfer für alle von ihnen verursachten Schäden aufkommen», erklärt Höwe. Fraglich sei dann allerdings, ob überhaupt noch jemand zum Helfen kommen will.


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