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Montag, 19. Februar 2007

Finger verloren: Berufsunfähigkeitsversicherung muss zahlen

Koblenz (dpa) - Beim Verlust von Gliedmaßen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Zahlungen nicht mit der Begründung einstellen, der Gesundheitszustand habe sich erheblich verbessert.


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Koblenz (dpa) - Beim Verlust von Gliedmaßen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Zahlungen nicht mit der Begründung einstellen, der Gesundheitszustand habe sich erheblich verbessert.

Das berichtet die Zeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Denn eine solche Verbesserung sei logisch ausgeschlossen. Das gelte auch, wenn der Versicherte eine neue Arbeit gefunden habe (Az.: 10 U 99/04).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines ehemaligen Bäckers gegen seine Berufsunfähigkeitsversicherung statt. Der Kläger hatte bei einem Arbeitsunfall drei Finger verloren und konnte seinen Beruf nicht mehr ausüben. Stattdessen arbeitete er bei seinem früheren Arbeitgeber als Hilfsarbeiter statt als Fachkraft. Als der Hausarzt des Klägers der Versicherung mitteilte, es sei eine «reizlose, verheilte Narbensituation» eingetreten, stellte die Versicherung ihre Zahlungen ein.

Das OLG verwies darauf, nach geltendem Recht komme eine Zahlungseinstellung nur in Frage, wenn eine Nachprüfung einen erheblich verbesserten Gesundheitszustand ergeben oder der Betroffene neue berufliche Fähigkeiten erworben habe. Beide Voraussetzungen lägen hier jedoch nicht vor.


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