Feuerwehrmann darf nur 48 Stunden in der Woche arbeiten
Lüneburg (dpa) - Die wöchentliche Arbeitszeit verbeamteter Feuerwehrmänner darf inklusive Bereitschaftsdiensten 48 Stunden nicht übersteigen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Urteil (Az.: 5 LC 225/04) entschieden.
Lüneburg (dpa) - Die wöchentliche Arbeitszeit verbeamteter Feuerwehrmänner darf inklusive Bereitschaftsdiensten 48 Stunden nicht übersteigen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Urteil (Az.: 5 LC 225/04) entschieden.
Die niedersächsische Arbeitszeitverordnung für den öffentlichen Feuerwehrdienst, die eine 56-Stundenwoche vorsehe, verstoße gegen EU-Recht. Eine europäische Richtlinie sehe seit Ende 1996 eine wöchentliche durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Geklagt hatte ein Feuerwehrmann aus Hannover. Die Stadt muss ihm nun Freizeitausgleich für die Mehrarbeit gewähren.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]




