Erhöhte Versicherungssteuer kein Kündigungsgrund
Halle (dpa/gms) - Die Erhöhung der Versicherungssteuer gibt Verbrauchern kein außerordentliches Kündigungsrecht. Es handele sich ja nicht um eine Prämienerhöhung, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle.
Halle (dpa/gms) - Die Erhöhung der Versicherungssteuer gibt Verbrauchern kein außerordentliches Kündigungsrecht. Es handele sich ja nicht um eine Prämienerhöhung, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle.
Prämienerhöhungen sind ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Hintergrund ist, dass zum 1. Januar 2007 nicht nur die Mehrwertsteuer erhöht wird. Auch der Versicherungssteuersatz steigt für die meisten Policen um drei Punkte von 16 auf 19 Prozent.
Unzufriedenen raten die Experten grundsätzlich, Policen auf Einsparpotenziale zu prüfen: Durch einen Vergleich des Leistungsumfangs bei verschiedenen Anbietern könne viel Geld gespart werden - unter Umständen lasse sich sogar die Erhöhung der Versicherungssteuer kompensieren. Für den Wechsel müssen dann allerdings die üblichen Kündigungsfristen beachtet werden.
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