Suche:
Stichwörter: ErbenErbrecht
Mittwoch, 20. Februar 2008

Erben müssen nicht nach «Schwarzgeld» forschen

München (dpa/tmn) - Erben sind ohne konkrete Hinweise nicht verpflichtet, nach «Schwarzgeld» des Erblassers im Ausland zu forschen. Darauf weist das Deutsche Forum für Erbrecht in München hin.


Bild: pixelio

Weiß der Erbe allerdings von derartigem Kapitalvermögen als Teil des Nachlasses, muss er es in seiner Steuererklärung zur Erbschaftssteuer und Einkommenssteuer angeben. Ansonsten mache er sich der Steuerhinterziehung schuldig. Außerdem sei es Betrug, den Miterben das «Schwarzgeld» zu verschweigen. Für die möglicherweise anstehende Berichtigung der alten Steuererklärungen des Verstorbenen solle die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.