Erben müssen nicht nach «Schwarzgeld» forschen
München (dpa/tmn) - Erben sind ohne konkrete Hinweise nicht verpflichtet, nach «Schwarzgeld» des Erblassers im Ausland zu forschen. Darauf weist das Deutsche Forum für Erbrecht in München hin.
Weiß der Erbe allerdings von derartigem Kapitalvermögen als Teil des Nachlasses, muss er es in seiner Steuererklärung zur Erbschaftssteuer und Einkommenssteuer angeben. Ansonsten mache er sich der Steuerhinterziehung schuldig. Außerdem sei es Betrug, den Miterben das «Schwarzgeld» zu verschweigen. Für die möglicherweise anstehende Berichtigung der alten Steuererklärungen des Verstorbenen solle die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden.
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