Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 15. Februar 2007

Electronic Cash über Geheimnummer gilt als besonders sicher

Berlin (dpa/gms) - Beim bargeldlosen Zahlen gilt das Electronic-Cash-Verfahren (EC) mit Angabe der Geheimnummer als deutlich sicherer als das Lastschriftverfahren per Unterschrift. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.


PixelQuelle.de

Berlin (dpa/gms) - Beim bargeldlosen Zahlen gilt das Electronic-Cash-Verfahren (EC) mit Angabe der Geheimnummer als deutlich sicherer als das Lastschriftverfahren per Unterschrift. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.

Beim Zahlen ohne PIN werden lediglich die Kundendaten vom Magnetstreifen ausgelesen, der Kunde bürge nur mit seiner Unterschrift, so der Verband. Mehr Sicherheit ermöglicht beiden Seiten das Verfahren mit Geheimnummer (PIN). Denn für Diebe seien gestohlene Karten ohne PIN wertlos - Bezahlungen mit dem Lastschriftverfahren können jedoch auch mit einer gefundenen oder ergaunerten Karte erfolgen, erklären die Experten.

Beim EC-Verfahren mit PIN wird die Karte in ein Lesegerät gesteckt, der Kunde identifiziert sich über die Eingabe seiner persönlichen Geheimnummer (PIN) als rechtmäßiger Karteninhaber und das Rechenzentrum der Bank prüft, ob die PIN richtig, die Karte nicht gesperrt und das zur Verfügung stehende Limit nicht überschritten ist. Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, garantiert die Bank dem Händler die Zahlung.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.