Eigentümergemeinschaften können Hausarbeiten absetzen
Berlin (dpa/gms) - Auch Eigentümergemeinschaften können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer geltend machen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.
Berlin (dpa/gms) - Auch Eigentümergemeinschaften können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer geltend machen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.
Der Verein bezieht sich dabei auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Az.: IV C 4 - S 2296b - 60/06). Aufwendungen zum Beispiel für Instandhaltungsarbeiten oder Reinigung sind seit Beginn des Jahres besser absetzbar.
Die Frage, ob auch Eigentümergemeinschaften die Kosten steuermindernd geltend machen können, war bislang aber ungeklärt. Der Abzug war ihnen verwehrt, weil Eigentümergemeinschaften nicht als Auftraggeber fungierten und keine separate Rechnung vorweisen konnten, erläutert der Verband. Auch jetzt sei allerdings darauf zu achten, dass die Dienstleistung mit Fahrt- und Arbeitskosten in der Steuererklärung genau aufgeführt wird und der Anteil des Wohnungseigentümers ersichtlich ist.
Nach Angaben der Experten ist jetzt der Abzug rückwirkend bis zum Veranlagungsjahr 2003 möglich, wenn die Steuerbescheide offen gehalten wurden. Offen sind solche Bescheide, gegen die Steuerzahler Einspruch erhoben haben.
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