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Stichwörter: Trickdieb, Betrug, 
Mittwoch, 31. Oktober 2007

Beute von Trickdieben wird meist nicht ersetzt

Wer auf einen Trickdieb hereinfällt und in seiner Wohnung bestohlen wird, ist oft doppelt betroffen: Die Wertsachen sind weg, und von der Versicherung gibt es keinen Ersatz.


Wiesbaden (dpa/tmn) - Wer auf einen Trickdieb hereinfällt und in seiner Wohnung bestohlen wird, ist oft doppelt betroffen: Die Wertsachen sind weg, und von der Versicherung gibt es keinen Ersatz.

Trickdiebstahl gelte als einfacher Diebstahl, und der sei üblicherweise nicht über die Hausratsversicherung abgedeckt, erklärte die Versicherung R+V am Mittwoch in Wiesbaden. Das gelte vor allem dann, wenn das Opfer die Wohnungstür selbst geöffnet und «keinen erkennbaren Widerstand» geleistet habe.

Nach einer Studie der Versicherung fürchtet sich jeder dritte Deutsche vor Betrügern. Beliebt bei Trickdieben sei beispielsweise die Frage an der Wohnungstür nach einem Glas Wasser oder nach Stift und Papier. Wer auf so eine Bitte einen Unbekannten in die Wohnung lasse, müsse mit einem Komplizen rechnen, der unbemerkt in die Wohnung schlüpfe und sie nach Beute durchsuche.


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