Suche:
Stichwörter: Betriebskosten
Freitag, 15. Februar 2008

Betriebskosten: Bei Nachforderung Fristen beachten

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Ein Vermieter darf eine bereits vorgelegte Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der gesetzlichen Frist nicht zum Nachteil des Mieters verändern.

Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, auf das der Deutsche Mieterbund in Berlin hinweist (Az.: VIII ZR 190/06). In dem Fall hatte eine Vermieterin bei der fristgemäß vorgelegten Jahresabrechnung zunächst ein Guthaben von etwa 210 Euro für die Mieter einer Wohnung errechnet.

Einige Monate später korrigierte sie diese Berechnung - in dem neuen Schreiben forderte sie eine Nachzahlung von 115 Euro. Diese Nachforderung erfolgte allerdings nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist, erläutert der Mieterbund - über den Verbrauchszeitraum muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf abgerechnet werden. In diesem Fall ging es um das Jahr 2003, über das im Dezember 2004 die Endabrechnung zugestellt wurde. Und das Korrekturschreiben kam erst im Februar 2005.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.