Beim Hauskauf bestehenden Versicherungsschutz prüfen
Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Nach dem Kauf eines Hauses empfiehlt es sich, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Beim Hauserwerb übernehmen Käufer die Wohngebäudeversicherung mit, teilt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg mit.
Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Nach dem Kauf eines Hauses empfiehlt es sich, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Beim Hauserwerb übernehmen Käufer die Wohngebäudeversicherung mit, teilt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg mit.
Die Versicherung muss ihnen die Bedingungen aber nicht von sich aus zuzusenden. Für die neuen Eigentümer gelten die Konditionen selbst dann, wenn sie diese noch nie zu Gesicht bekommen haben, heißt es unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az: 8 U 1/07). Bei Verstößen gegen die Regelungen zahle die Versicherung im Schadensfall unter Umständen nicht.
Neueigentümer müssten daher die Unterlagen vom Verkäufer einfordern oder selbst beim Versicherer nachfragen, so der BdV. Allerdings bestehe per Gesetz auch die Möglichkeit, beim Hauskauf die Versicherung zu kündigen. Den Fachleuten zufolge sollten Käufer sich daher besser nach einem anderen Versicherungsanbieter umsehen, wenn ihnen die Unterlagen bei Erwerb einer Immobilie nicht zugesandt werden.
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