Beim Auto-Leasing besser das Andienungsrecht vermeiden
Hamburg (dpa/gms) - Wer ein Auto leasen möchte, sollte im Vertrag das so genannte Andienungsrecht vermeiden. Eine entsprechende Klausel berechtigt den Leasinggeber am Vertragsende, dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu verkaufen.
Hamburg (dpa/gms) - Wer ein Auto leasen möchte, sollte im Vertrag das so genannte Andienungsrecht vermeiden. Eine entsprechende Klausel berechtigt den Leasinggeber am Vertragsende, dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu verkaufen.
Darauf weist die Zeitschrift «Auto Bild» hin. Der Leasingnehmer sei dann zum Kauf verpflichtet. Außerdem sollten sich Leasingnehmer über ihre Pflichten im Klaren sein: Eigentümer des Wagens bleibt zwar die Leasing-Gesellschaft, der Leasingnehmer ist jedoch der Halter. Dadurch ist er letztlich für die Verkehrssicherheit des Wagens verantwortlich, heißt es im Artikel. Auch für die Kilometerabrechnung ist der Halter zuständig. Grundlage ist die vereinbarte Kilometerfahrleistung - wird sie überschritten, muss er nachzahlen.
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