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Stichwörter: Unterschlagung
Freitag, 21. Dezember 2007

Bei Unterschlagung muss Arbeitgeber Verdacht nachweisen

Frankfurt/Main (dpa) - Wenn ein Unternehmen einem Arbeitnehmer wegen Unterschlagung fristlos kündigt, dann muss die Firma den Verdacht konkret nachweisen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.

Frankfurt/Main (dpa) - Wenn ein Unternehmen einem Arbeitnehmer wegen Unterschlagung fristlos kündigt, dann muss die Firma den Verdacht konkret nachweisen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.

Die Richter gaben damit der Klage eines Fundbüro-Mitarbeiters gegen eine Fluggesellschaft statt und erklärten dessen fristlose Kündigung für unwirksam (Az: 16 Ca 2995/06). Das Unternehmen hatte den Mitarbeiter verdächtigt, ein in einer Maschine liegengebliebenes Mobiltelefon absichtlich an eine Bekannte ausgehändigt zu haben. Vor Gericht stellte sich jedoch heraus, dass die Bekannte ebenfalls in dem Flugzeug war und dort ihr Telefon vergessen hatte. Das Unternehmen konnte diese Darstellung jedenfalls nicht widerlegen, so dass auch eine unbeabsichtigte Verwechslung infrage kommen könnte. Laut Urteil reicht allein die Tatsache, dass sich die beiden Beteiligten kannten, nicht aus, um auf ein gezieltes Zusammenwirken zur Unterschlagung des Fundes schließen zu können.


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