Bei Leihwagen Vollkaskoschutz nicht voraussetzen
Oldenburg/München (dpa/gms) - Ein Autofahrer darf nicht ohne weiteres darauf vertrauen, dass ein Leihauto vollkaskoversichert ist. Das berichtet die Zeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg.
Oldenburg/München (dpa/gms) - Ein Autofahrer darf nicht ohne weiteres darauf vertrauen, dass ein Leihauto vollkaskoversichert ist. Das berichtet die Zeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg.
Der Entleiher muss demnach seinen Kunden allenfalls bei einem hochwertigen Wagen darauf hinweisen, dass kein Vollkaskoschutz besteht (Az.: 8 U 6/06). Das Gericht gab der Schadenersatzklage eines Kfz-Händlers statt. Er hatte einem Kunden einen Kleinwagen als Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, so lange sich dessen eigener Wagen in Reparatur befand. Eine Mitarbeiterin des Kunden verursachte mit dem Auto einen Unfall. Den Schaden in Höhe von rund 5300 Euro wollte der Kläger ersetzt haben. Der Kunde meinte aber, er müsse keinen Schadenersatz leisten. Er habe darauf vertraut, dass der Wagen vollkaskoversichert sei. Das OLG war jedoch der Ansicht, dass sich der Kunde vorher hätte vergewissern müssen, welcher Versicherungsschutz tatsächlich besteht.
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