Bei Abschluss einer Versicherung nicht auf Beratung verzichten
Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Verbraucher sollten beim Abschluss einer Versicherung nicht leichtfertig auf eine Beratung verzichten. Mit Inkrafttreten des Versicherungsvermittlergesetzes bestehe diese Möglichkeit.
Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Verbraucher sollten beim Abschluss einer Versicherung nicht leichtfertig auf eine Beratung verzichten. Mit Inkrafttreten des Versicherungsvermittlergesetzes bestehe diese Möglichkeit.
Das teilt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg mit. Wer sich zum Verzicht bewegen oder hinreißen lässt, schade sich jedoch selbst. Die Dokumentation zur Beratung, die das Gesetz vorschreibt und alle wesentlichen Vereinbarungen und Absprachen enthalten muss, könne später im Zweifel beim Durchsetzen von Ansprüchen Beweischarakter haben.
Verbraucher sollten daher darauf achten, dass der Beratungsbericht nicht oberflächlich als «Abhak-Formular» abgewickelt wird. Um späterem Ärger vorzubeugen, sollten sie schon vor dem Beratungsgespräch auf der Hut sein. Zu empfehlen ist dem BdV zufolge, sich die «Große Visitenkarte» des Vermittlers zeigen zu lassen. Das neue Gesetz sehe vor, dass Vermittler beim ersten Kontakt über Namen, Firma, Geschäftsanschrift, Status, Anschrift des Registers, Registernummer und über Beschwerdemöglichkeiten schriftlich informieren müssen. Auf diese Weise müsse der Vermittler dem Kunden seine Sachkunde nachweisen.
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