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Dienstag, 12. Juni 2007

Auch beim Vereinswechsel sind Sportler versichert

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Nimmt ein Sportler in einem Verein bei einem Schnuppertraining teil, ist er dort unfallversichert. Das gelte auch dann, wenn der Sportler noch kein Vereinsmitglied ist, erläutert Holger Niese, Justitiar beim Deutschen Olympischen Sportbund in Frankfurt.


Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Nimmt ein Sportler in einem Verein bei einem Schnuppertraining teil, ist er dort unfallversichert. Das gelte auch dann, wenn der Sportler noch kein Vereinsmitglied ist, erläutert Holger Niese, Justitiar beim Deutschen Olympischen Sportbund in Frankfurt.

Die Versicherung sei nicht daran gebunden, dass man Mitgliedsbeiträge in einem Verein zahlt. Allerdings sollten sich Sportler nicht zu viel von der Unfallversicherung versprechen: «Die ist nicht üppig dimensioniert.»

Wechselt der Sportler einen Verein und ist noch im alten Club Mitglied, im neuen aber noch nicht, muss er sich keine Sorgen um den Versicherungsschutz machen. Laut Holger Niese schließt jeder Landessportbund für seine Vereine und deren Mitglieder eine Unfallversicherung ab. Wechselt ein Sportler innerhalb eines Landessportbundes den Verein, sei demnach immer dieselbe Versicherung zuständig. «Passiert ein Unfall, würde ich das dem näher gelegenen Verein melden, der leitet es weiter an die Versicherung», erklärt Niese.

Erst wenn der Sportler in einem anderen Bundesland beim Vereinsport verunglückt, obwohl er noch kein Mitglied ist, könnte es laut Niese theoretisch Probleme geben. Praktisch sei dies aber nicht der Fall, da 13 von 16 Landessportbünde bei der gleichen Versicherung Verträge abgeschlossen haben.


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