Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 26. April 2007

Arbeitslose über 25 bilden eigene Bedarfsgemeinschaft

Kassel (dpa/gms) - Über 25 Jahre alte Arbeitslose bilden keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit ihren Eltern. Das gilt auch dann, wenn sie noch in der elterlichen Wohnung leben, wie das Bundessozialgericht in Kassel entschieden hat (Az.: B 7b AS 6/06 R).


Kassel (dpa/gms) - Über 25 Jahre alte Arbeitslose bilden keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit ihren Eltern. Das gilt auch dann, wenn sie noch in der elterlichen Wohnung leben, wie das Bundessozialgericht in Kassel entschieden hat (Az.: B 7b AS 6/06 R).

Auf das Urteil weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Kassel in ihrem Magazin «Bag-SB Information» hin. In dem Fall lebte ein über 25 Jahre alter Hilfsbedürftiger mit seiner Mutter zusammen. Das Gericht entschied, der junge Erwachsene bilde eine Bedarfsgemeinschaft für sich alleine. Er sei nach der eindeutigen und bewussten gesetzgeberischen Entscheidung «allein stehend» im Sinne des Gesetzes und habe damit Anspruch auf den vollen Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 345 Euro. Eine Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens der Mutter komme nur im Rahmen der Haushaltsgemeinschaft in Betracht.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Versicherungsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.