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Donnerstag, 27. Dezember 2007

Angestellter kann während einer Erkrankung gekündigt werden

Mainz/Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber kann einem Angestellten unter Umständen auch während oder sogar wegen dessen Erkrankung kündigen. So urteilte zumindest das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.

Mainz/Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber kann einem Angestellten unter Umständen auch während oder sogar wegen dessen Erkrankung kündigen. So urteilte zumindest das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.

Der Kläger war in einem kleinen Betrieb als Zahntechniker angestellt. Vier Wochen, nachdem er seinem Arbeitgeber mitgeteilt hatte, dass er sich einer Hüftoperation unterziehen müsse und danach voraussichtlich fünf bis acht Wochen arbeitsunfähig sei, erhielt er die Kündigung. Der Zahntechniker klagte dagegen.

Das Gericht wies die Klage ab (Az.: 2 Sa 373/07). Aufgrund der geringen Betriebsgröße finde das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Die Kündigung sei auch nicht sittenwidrig. Das wäre sie nur, wenn sie «ausgehend von dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden ein ethisches Minimum nicht mehr wahre». Für die Tatsache, dass die Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit gestanden habe, gelte das nicht. Auch die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (14 Cent pro Minute)


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