Airline haftet nicht für alle Gepäckschäden
Wiesbaden (dpa/gms) - Die verschärften Handgepäckvorschriften für Großbritannien-Flüge können zu versicherungsrechtlichen Nachteilen der Passagiere führen. Das erklärt Holger Hopperdietzel, Reiserechtler aus Wiesbaden.
Wiesbaden (dpa/gms) - Die verschärften Handgepäckvorschriften für Großbritannien-Flüge können zu versicherungsrechtlichen Nachteilen der Passagiere führen. Das erklärt Holger Hopperdietzel, Reiserechtler aus Wiesbaden.
So gibt es für den Schadensersatz bei beschädigtem Gepäck international geltende Haftungshöchstgrenzen. Das «Montrealer Übereinkommen» sehe vor, dass Fluggesellschaften Schäden am Gepäck nur bis zur Summe von 1000 so genannten Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds ersetzen müssen. Das entspricht umgerechnet rund 1160 Euro.
Diese Summe sei jedoch schnell überschritten, wenn auf dem Flug beispielsweise ein im Koffer aufgegebenes Laptop oder eine teure Kameraausrüstung beschädigt wird. «Da haben die Passagiere dann das Nachsehen», sagte Hopperdietzel. Diese Gegenstände dürfen Passagiere auf allen Flügen, die in Großbritannien starten, nicht mehr mit in die Kabine nehmen. Nach den vereitelten Terroranschlägen auf mehrere Passagiermaschinen hatten die britischen Behörden am Donnerstag die Handgepäckvorschriften drastisch verschärft. Bis auf wenige Ausnahmen muss in Großbritannien jetzt jegliches Handgepäck aufgegeben werden.
Laut Hopperdietzel sollten sich Urlaubsreisende, die von Großbritannien aus starten oder auf einem britischen Flughafen umsteigen, überlegen, ob sie unbedingt ein Notebook mitnehmen müssen. Sie gingen sonst möglicherweise ein besonderes Risiko ein. Wer wie Geschäftsreisende nicht darauf verzichten kann, sollte die Gegenstände in robustem Reisegepäck verstauen. «Ein Notebook würde ich nur in einem Alukoffer aufgeben», empfiehlt der Reiserechtler.
Immerhin tragen Fluggäste Hopperdietzel zufolge nicht auch noch das Diebstahlrisiko. Dies ist beispielsweise auf US-Flügen wichtig, auf denen Fluggesellschaften empfehlen, aufgegebene Koffer auf keinen Fall abzuschließen: US-Sicherheitskontrolleure müssen sie jederzeit öffnen können. «Die Airline kann sich bei arglistigem Handeln - zum Beispiel Diebstahl - nicht auf die Haftungsgrenzen des Montrealer Abkommens berufen», erläutert der Reiserechtler. Sie habe eine «Obhutspflicht» für aufgegebenes Gepäck. «Es kann nicht zu Lasten des Passagiers gehen, wenn auf dem Weg vom Check-In zum Ziel etwas abhanden kommt.»
Um vor dem Hintergrund der verschärften Handgepäckregelungen Schadensrisiken zu verringern, empfiehlt Hopperdietzel, vor entsprechenden Flügen eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Diese decke in der Regel Beschädigungen auch an teuren, im Koffer transportierten Gegenständen ab. Alternativ lasse sich die Haftungsgrenze beim Einchecken auch beseitigen. Das müssen Passagiere bei der Gepäckabgabe laut Hoppperdietzel jedoch anmelden - und dafür der Fluggesellschaft meist ein höheres Beförderungsentgelt zahlen.
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