Verkehrsrecht Ratgeber
Parkverstoß - Bußgeld für falsches Parken
Laut StVO § 12 Absatz 2 gilt folgendes: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“
Am häufigsten kommen Parkverstöße in Städten vor. Hier ist wenig Platz zum Parken vorhanden, obwohl großer Bedarf herrscht. Wenn der Betroffene einen Strafzettel bekommt, ist es das Einfachste ihn zu bezahlen, um sich möglichen weiteren Ärger zu ersparen.
Wo ist das Parken verboten?
Laut StVO § 12 ist das Parken, ohne gesonderte Beschilderung, unzulässig:
- hinter und vor Einmündungen und Kreuzungen bis je zu 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
- 15 m vor und hinter Haltestellenschildern
- vor Grundstücksein- und ausfahrten und ihnen gegenüber
auf schmalen Strassen - vor Bordsteinabsenkungen
Politessen oder aufnehmende Bedienstete nehmen bei Parkverstößen oft nur das Kennzeichen des Fahrzeuges auf. Der Fahrer wird zu dem Zeitpunkt nicht ermittelt. Danach wird der Halter des Fahrzeuges ermittelt und bekommt ein Verwarnungsgeldangebot. Wenn dieses bezahlt wird, wird das Verfahren eingestellt.
Abschleppmaßnahmen
Fahrzeuge, die den fließenden Verkehr behindern, werden oftmals abgeschleppt. Das kann ein teures Vergnügen werden!
Die Kosten für den Abschleppvorgang setzen sich aus mehreren Kosten zusammen. Sie bestehen aus den Abschleppkosten und den Verwaltungskosten:
Abschleppkosten= Art des Fahrzeuges( Lkw, Bus, Pkw), Zeit an der das Fahrzeug abgeschleppt wird und die Dauer in der das Fahrzeug bei der Abschleppfirma steht
Verwaltungskosten= Personal- und Sachmittelaufwand, Verkehrsdienstes- und Ordnungsaufwand
Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, das Fahrzeug aber vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt wurde. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss aber bezahlt werden.
Die Rechtsfragen im Zusammenhang mit den sogenannten "Abschleppfällen" richten sich überwiegend nach landesrechtlichen Vorschriften. Daher gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
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