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Donnerstag, 8. Mai 2008

Zwei Pauschbeträge ansetzen ist zulässig

Berlin/Münster (dpa/tmn) - Steuerzahler können in manchen Fällen zwei Pauschbeträge geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin und bezieht sich auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster.

Berlin/Münster (dpa/tmn) - Steuerzahler können in manchen Fällen zwei Pauschbeträge geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin und bezieht sich auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster.

Haben Steuerzahler zum Beispiel im selben Kalenderjahr Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit und beziehen zusätzlich eine Rente, können Betroffene die entsprechenden Pauschbeträge unabhängig voneinander ansetzen.

Die Behörde habe klargestellt, dass in der Einkommensteuererklärung nebeneinander Arbeitnehmerpauschbetrag und die Werbungskostenpauschale bei Versorgungsbezügen auftauchen dürfen. Versorgungsbezüge werden steuerlich wie Arbeitslohn behandelt, erläutert der Steuerzahlerbund. Rentenempfängern bleibe also in der Regel nur der geringe Pauschbetrag von 102 Euro. Sie dürfen bei gleichzeitiger Tätigkeit als Angestellte den Angaben nach aber auch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro nutzen. Dieser ist grundsätzlich für die steuerliche Begünstigung von beruflich veranlassten Ausgaben vorgesehen.


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