Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 22. Mai 2008

Zwei Jahre Zeit: Sparzulage rechtzeitig beantragen

Berlin (dpa/tmn) - Seit Beginn des Jahres kann nach einer Gesetzesänderung die freiwillige Einkommensteuererklärung jetzt grundsätzlich innerhalb von vier Jahren eingereicht werden. Davor galt eine Frist von zwei Jahren.

Berlin (dpa/tmn) - Seit Beginn des Jahres kann nach einer Gesetzesänderung die freiwillige Einkommensteuererklärung jetzt grundsätzlich innerhalb von vier Jahren eingereicht werden. Davor galt eine Frist von zwei Jahren.

Der Bund der Steuerzahler in Berlin weist darauf hin, dass das aber nicht für den Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage gilt. Steuerzahler haben weiter nur zwei Jahre lang Zeit, diesen Antrag zu stellen. Für 2006 wird also nur eine Sparzulage gezahlt, wenn der Antrag bis spätestens zum 31. Dezember 2008 beim Finanzamt vorliegt.


Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.