Zwei Jahre Zeit: Sparzulage rechtzeitig beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Seit Beginn des Jahres kann nach einer Gesetzesänderung die freiwillige Einkommensteuererklärung jetzt grundsätzlich innerhalb von vier Jahren eingereicht werden. Davor galt eine Frist von zwei Jahren.
Berlin (dpa/tmn) - Seit Beginn des Jahres kann nach einer Gesetzesänderung die freiwillige Einkommensteuererklärung jetzt grundsätzlich innerhalb von vier Jahren eingereicht werden. Davor galt eine Frist von zwei Jahren.
Der Bund der Steuerzahler in Berlin weist darauf hin, dass das aber nicht für den Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage gilt. Steuerzahler haben weiter nur zwei Jahre lang Zeit, diesen Antrag zu stellen. Für 2006 wird also nur eine Sparzulage gezahlt, wenn der Antrag bis spätestens zum 31. Dezember 2008 beim Finanzamt vorliegt.
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