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Donnerstag, 13. Dezember 2007

Zimmer bei Eltern: Keine Zweitwohnsteuer am Studienort

Greifswald/Herne (dpa/tmn) - Studenten müssen keine Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn sie an ihrem Studienort gemeldet sind und ihren Erstwohnsitz in der Wohnung der Eltern beibehalten.

Greifswald/Herne (dpa/tmn) - Studenten müssen keine Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn sie an ihrem Studienort gemeldet sind und ihren Erstwohnsitz in der Wohnung der Eltern beibehalten.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald nach einem Bericht der Zeitschrift «Neue Wirtschafts-Briefe» (Az.: 1 L 194/06) entschieden. Denn das Kinderzimmer im Elternhaus gelte steuerlich nicht als Erstwohnung, deshalb könne die Wohnung am Studienort keine Zweitwohnung sein.


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