Zimmer bei Eltern: Keine Zweitwohnsteuer am Studienort
Greifswald/Herne (dpa/tmn) - Studenten müssen keine Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn sie an ihrem Studienort gemeldet sind und ihren Erstwohnsitz in der Wohnung der Eltern beibehalten.
Greifswald/Herne (dpa/tmn) - Studenten müssen keine Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn sie an ihrem Studienort gemeldet sind und ihren Erstwohnsitz in der Wohnung der Eltern beibehalten.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald nach einem Bericht der Zeitschrift «Neue Wirtschafts-Briefe» (Az.: 1 L 194/06) entschieden. Denn das Kinderzimmer im Elternhaus gelte steuerlich nicht als Erstwohnung, deshalb könne die Wohnung am Studienort keine Zweitwohnung sein.
Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]