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Stichwörter: LohnsteuerArbeitslosigkeit
Dienstag, 26. Februar 2008

Zeitweilige Arbeitslosigkeit - Chance auf Steuererstattung

Berlin (dpa/tmn) - Wer zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit nicht das komplette Jahr angestellt war, hat oft einen Anspruch auf Rückerstattung der Lohnsteuer. Deshalb sollten sie unbedingt eine Steuererklärung einreichen.

Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin. In vielen anderen Fällen können Steuerzahler sogar zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sein, wenn sie nicht das ganze Jahr über erwerbstätig waren.

So müssen zum Beispiel all jene eine Steuererklärung ausfüllen, die neben dem Arbeitslohn jährlich mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen bezogen haben. Das können Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld sein, zählt der NVL auf. Ebenso gehören das sogenannte Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld dazu. Auch in diesen Fällen sei «nicht selten» mit einer Erstattung zu rechnen.


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