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Donnerstag, 14. Dezember 2006

Wegen Computer-Absturz bei Fristablauf nicht verzweifeln

Würzburg (dpa/gms) - Wenn kurz vor Ablauf einer Frist für einen Einspruch oder eine Klage der Computer abstürzt, müssen Steuerzahler nicht verzweifeln. Wer eine solche Frist unverschuldet versäumt, kann vom Fiskus eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten.

Würzburg (dpa/gms) - Wenn kurz vor Ablauf einer Frist für einen Einspruch oder eine Klage der Computer abstürzt, müssen Steuerzahler nicht verzweifeln. Wer eine solche Frist unverschuldet versäumt, kann vom Fiskus eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten.

Das erläutert das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs in München (Az.: VII B 291/05). Er wird dann so behandelt, als ob er die Frist eingehalten hätte.

Es reicht allerdings nicht aus, dass betroffene Steuerbürger nur angeben, dass ihr PC am Tag des Fristablaufs abgestürzt sei. Sie müssen vielmehr detailliert darlegen, was sie unternommen haben, um die Frist doch noch einzuhalten - und warum alternativ ein handschriftliches Schreiben nicht möglich war.

 

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