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Freitag, 2. Mai 2008

Vorsicht Bußgeld - Anzeigepflicht bei Auslandsfonds

Berlin (dpa/tmn) - Nach einer Investition in einen geschlossenen Fonds eines ausländischen Anbieters müssen Anleger dem Finanzamt an ihrem Wohnsitz eine entsprechende Mitteilung machen.

Berlin (dpa/tmn) - Nach einer Investition in einen geschlossenen Fonds eines ausländischen Anbieters müssen Anleger dem Finanzamt an ihrem Wohnsitz eine entsprechende Mitteilung machen.

Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Wer dieser Verpflichtung nicht innerhalb eines Monats nachkommt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden. Das gelte auch für verspätete oder unvollständige Angaben.

Die Anzeigepflicht betreffe selbst denjenigen, der im Fondsprospekt nicht ausdrücklich auf die gesetzliche Mitteilungspflicht hingewiesen wurde. Nach Einschätzung des Steuerzahlerbundes weisen Bankberater in der Regel aber auf die rechtliche Vorgabe des Fiskus hin. Anders als bei konventionellen Auslandskonten erfährt der Fiskus bei Fonds nicht von möglichen Gewinnen. Um Steuerausfälle zu vermeiden, wurde die Meldepflicht eingeführt.


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