Vom Chef spendierte Raucherentwöhnung ist steuerpflichtig
Köln/Würzburg (dpa/tmn) - Nehmen Arbeitnehmer vom Chef spendierte Maßnahmen zur Raucherentwöhnung in Anspruch, müssen sie den Kostenersatz als geldwerten Vorteil versteuern.
Köln/Würzburg (dpa/tmn) - Nehmen Arbeitnehmer vom Chef spendierte Maßnahmen zur Raucherentwöhnung in Anspruch, müssen sie den Kostenersatz als geldwerten Vorteil versteuern.
Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln hervor, auf die das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hinweist (Az.: 2 K 3877/02). In dem Unternehmen war ein Rauchverbot eingeführt worden.
Trotz des betrieblichen Interesses an gesunden Mitarbeitern überwiege jedoch der private Aspekt der Gesundheitsförderung, heißt es in der Begründung. Aufgrund der Ausweitung der Rauchverbote in Deutschland ist laut IWW aber nicht auszuschließen, dass die Finanzverwaltung in Zukunft zu einer arbeitnehmerfreundlicheren Regelung gelangt.
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