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Donnerstag, 12. Juni 2008

Verfahren läuft: Kosten für Steuerberatung angeben

Berlin (dpa/tmn) - Kosten für eine Steuerberatung können möglicherweise doch komplett in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.

Berlin (dpa/tmn) - Kosten für eine Steuerberatung können möglicherweise doch komplett in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.

Seit dem Jahr 2006 erkennt das Finanzamt Kosten für die private Steuerberatung nicht mehr an. Gegen diese Praxis ist nun aber ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az.: BFH X R 10/08). Betroffene sollten sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Steuerberatung entstehen, daher in ihrer Einkommensteuererklärung angeben, lautet der Ratschlag des Steuerzahlerbundes.

Bis zur Entscheidung des Gerichts ergehen die Steuerbescheide dann nur vorläufig - das heißt, der Steuerbescheid wird in diesem Punkt offen gehalten, erläutert der Verband. Damit wird sichergestellt, dass eventuell zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt von Amts wegen zurück erstattet werden, wenn das Bundesgericht zugunsten der Steuerzahler entscheidet. Steuerzahler brauchen daher von sich aus keinen Einspruch mehr einzulegen.


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