Suche:
Stichwörter:
Freitag, 29. Juni 2007

Umzugskosten für Job im Ausland können abgesetzt werden

Köln (dpa/tmn) - Kosten für einen berufsbedingten Umzug ins Ausland können Steuerzahler unter Umständen beim Fiskus geltend machen. Voraussetzung ist, dass Umzugsprofis beauftragt und nur die Kosten gemeldet werden, die in der alten Heimat angefallen sind.

Köln (dpa/tmn) - Kosten für einen berufsbedingten Umzug ins Ausland können Steuerzahler unter Umständen beim Fiskus geltend machen. Voraussetzung ist, dass Umzugsprofis beauftragt und nur die Kosten gemeldet werden, die in der alten Heimat angefallen sind.

Das berichtet die Zeitschrift «Capital». Kehren Beschäftigte von einer Anstellung im Ausland in einen deutschen Betrieb zurück, können die Kosten dagegen im vollen Umfang geltend gemacht werden.


Weitere Meldungen aus dem Steuerrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen und Arbeitshilfen für den Bereich Steuerrecht.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.