Umzugskosten für Job im Ausland können abgesetzt werden
Köln (dpa/tmn) - Kosten für einen berufsbedingten Umzug ins Ausland können Steuerzahler unter Umständen beim Fiskus geltend machen. Voraussetzung ist, dass Umzugsprofis beauftragt und nur die Kosten gemeldet werden, die in der alten Heimat angefallen sind.
Köln (dpa/tmn) - Kosten für einen berufsbedingten Umzug ins Ausland können Steuerzahler unter Umständen beim Fiskus geltend machen. Voraussetzung ist, dass Umzugsprofis beauftragt und nur die Kosten gemeldet werden, die in der alten Heimat angefallen sind.
Das berichtet die Zeitschrift «Capital». Kehren Beschäftigte von einer Anstellung im Ausland in einen deutschen Betrieb zurück, können die Kosten dagegen im vollen Umfang geltend gemacht werden.
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