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Donnerstag, 26. Juli 2007

Umzug im gleichen Ort: Doppelte Haushaltsführung gilt weiter

München/Berlin (dpa/tmn) - Wer in einem anderen Ort arbeitet und innerhalb seines Familienwohnortes umzieht, verliert nicht seine Abschreibungsmöglichkeiten für Zweitwohnung und Fahrtkosten. Denn die doppelte Haushaltsführung wird von dem Umzug nicht berührt.

München/Berlin (dpa/tmn) - Wer in einem anderen Ort arbeitet und innerhalb seines Familienwohnortes umzieht, verliert nicht seine Abschreibungsmöglichkeiten für Zweitwohnung und Fahrtkosten. Denn die doppelte Haushaltsführung wird von dem Umzug nicht berührt.

Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München hervor, auf das der Bund der Steuerzahler hinweist (Az.: VI R 11/02). Die Entscheidung gilt sowohl für verheiratete als auch für ledige und in Trennung befindliche Steuerzahler. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn jemand auswärts aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung begründen muss, den Familienwohnsitz aber am ursprünglichen Wohnort beibehält. Fahrtkosten für Heimfahrten und Miete der Zweitwohnung sind dann als Werbungskosten absetzbar.


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