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Mittwoch, 12. September 2007

Überhöhte Ansparabschreibung: BFH erteilt Abfuhr

München (dpa) - Für eine Beteiligung von 1000 Euro an einem slowakischen Malerbetrieb wollte ein deutscher Unternehmer Abschreibungen in Höhe von 154 000 Euro beim Finanzamt geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hielt dies jedoch für unzulässig.

München (dpa) - Für eine Beteiligung von 1000 Euro an einem slowakischen Malerbetrieb wollte ein deutscher Unternehmer Abschreibungen in Höhe von 154 000 Euro beim Finanzamt geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hielt dies jedoch für unzulässig.

Für die Summe wollte er unter anderem 38 Laptops, 53 Bürostühle und 148 Diktiergeräte anschaffen. Der slowakische Betrieb verfügte dagegen lediglich über ein Vermögen von gut 6500 Euro, der Jahresüberschuss lag bei 773 Euro. Der BFH hat die geltend gemachte Ansparabschreibung jedoch nicht erlaubt, da die Wirtschaftsgüter noch nicht bestellt worden waren.

Nach einem Urteil gilt eine Nachweispflicht für Investitionen bei Betriebsneugründungen, aber auch für die wesentliche Erweiterung eines bestehenden Betriebs, wenn diese sinnvoll sind. Die Streitfrage, ob für geplante Investitionen in einem ausländischen Betrieb überhaupt eine Ansparabschreibung gebildet werden kann, ließ das Gericht offen. (Az.: I R 105/05 vom 11. Juli 07)


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