Übergangsfristen für den Bezug von Kindergeld
Hannover (dpa/gms) - Zwar wurde die Bezugsdauer für Kindergeld zum Jahresbeginn verkürzt. Dabei gelten allerdings Übergangsfristen: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Januar 1982 geboren wurden, besteht ein Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Hannover (dpa/gms) - Zwar wurde die Bezugsdauer für Kindergeld zum Jahresbeginn verkürzt. Dabei gelten allerdings Übergangsfristen: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Januar 1982 geboren wurden, besteht ein Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Das erläutert das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung in Hannover. Ist das Kind zwischen dem 2. Januar 1982 und dem 1. Januar 1983 geboren, besteht ein Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.
Und ist das Kind am 2. Januar 1983 oder später geboren, wird Kindergeld längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt. Die Bezugsdauer von Kindergeld wurde zum Januar 2007 um zwei Jahre verkürzt. Bisher wurde es höchstens bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Neuerdings besteht ein Anspruch nur noch für Kinder unter 25 Jahren, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden.
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