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Freitag, 17. August 2007

Tilgungskosten für Bafög steuerlich geltenden machen

Berlin (dpa/tmn) - Sobald ehemalige Studenten ihr Bafög-Darlehen zurückzuzahlen beginnen, sollten sie die Tilgungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.


Studieren ist teuer - viele Studierende sind auf Bafög angewiesen. (Bild: dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Sobald ehemalige Studenten ihr Bafög-Darlehen zurückzuzahlen beginnen, sollten sie die Tilgungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.

Bisher sind diese Kosten zwar weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten steuerlich anerkannt, so der NVL. Doch am Bundesfinanzhof (BFH) werde derzeit ein entsprechendes Verfahren verhandelt (Aktenzeichen: VI R 41/05). Wird Betroffenen die Anerkennung ihrer Kosten durch das Finanzamt abgelehnt, sollten sie deshalb dagegen Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung durch den Bundesfinanzhof beantragen.


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