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Stichwörter: MinijobVerdienstgrenze
Freitag, 29. Februar 2008

Tankgutschein kann für Mini-Jobber zur Steuerfalle werden

Mainz (dpa/tmn) - Tankgutscheine vom Chef können bei Mini-Jobbern dazu führen, dass die steuerfreie Verdienstgrenze von 400 Euro unbeabsichtigt überschritten wird. Dann müssen Arbeitnehmer den Lohn versteuern, erläutert die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz in Mainz.


Mini-Jobber sollten bei Tankgutscheinen auf die Verdienstgrenze achten. Bild: Pixelio.de

Denn anders als einzelne Geschenke zu besonderen Anlässen, die einen Sachwert von 40 Euro nicht überschreiten, muss der Wert eines Tankgutscheins dem Arbeitslohn unter Umständen hinzugerechnet werden. Das ist zumindest dann der Fall, wenn der Tankgutschein über einen Geldwert ausgestellt wird. Arbeitnehmer sollten ihren Chef daher bitten, solche Gutscheine über die Literzahl auszustellen, rät die Kammer. Denn ist kein Betrag auf dem Papier genannt und liegt der Gesamtpreis am Tag des Tankens nicht höher als 44 Euro, wird der Bonus nicht dem Lohn zugeschlagen.

Das gelte für Gutscheine aller Art. Hintergrund ist, dass Gutscheine über eine Sachleistung grundsätzlich bis zum Wert von 44 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei sind, heißt es. Bargeld und Geldgutscheine dagegen zählen zum Arbeitslohn dazu.


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