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Donnerstag, 7. Februar 2008

Studenten sollten Zweitwohnungssteuer nicht zahlen

Berlin (dpa/tmn) - Studenten sollten gegen einen Zahlungsbescheid über Zweitwohnungssteuer Einspruch einlegen. Denn sie sind nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler in Berlin von der Zahlungspflicht nicht betroffen.

Berlin (dpa/tmn) - Studenten sollten gegen einen Zahlungsbescheid über Zweitwohnungssteuer Einspruch einlegen. Denn sie sind nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler in Berlin von der Zahlungspflicht nicht betroffen.

So gebe es Gerichtsurteile, die die Rechtmäßigkeit dieser Steuer in Einzelfällen anzweifeln - zum Beispiel eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Az.: 5A 118/04) und eine des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 6 B 11579/06).

Denn mit der Zweitwohnungssteuer soll nach Angaben des Steuerzahlerbundes «die größere Leistungsfähigkeit des Zweitwohnungsinhabers» besteuert werden. Oft treffe es aber Studenten, die mit einem Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind und am Studienort «gezwungenermaßen» einen weiteren Wohnsitz unterhalten. Die Richter urteilten, dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom Bestehen einer Erstwohnung abhängt.

In der Regel unterhalten Studenten bei ihren Eltern aber keine eigenständige Wohnung, sondern nutzen nur das frühere Kinderzimmer. Außerdem hätten sie meist kein eigenes Bad und keine eigene Küche. In diesen Fällen könne keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden, erläutert die Organisation. Denn das Zimmer bei den Eltern sei keine «Erstwohnung» im steuerrechtlichen Sinn.


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