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Stichwörter: Zweitwohnungsteuer
Montag, 15. Oktober 2007

Studenten müssen meist keine Zweitwohnungsteuer zahlen

Berlin (dpa/tmn) - Studenten müssen in der Regel keine Zweitwohnungsteuer zahlen, wenn sie ihren Hochschulort als Nebenwohnsitz angeben. Sie könnten somit nach einem Umzug meist ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern beibehalten, ohne zusätzliche Kosten zu haben.


Berlin (dpa/tmn) - Studenten müssen in der Regel keine Zweitwohnungsteuer zahlen, wenn sie ihren Hochschulort als Nebenwohnsitz angeben. Sie könnten somit nach einem Umzug meist ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern beibehalten, ohne zusätzliche Kosten zu haben.


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