Stichwörter: Zweitwohnungsteuer,
Montag, 15. Oktober 2007
Studenten müssen meist keine Zweitwohnungsteuer zahlen
Berlin (dpa/tmn) - Studenten müssen in der Regel keine Zweitwohnungsteuer zahlen, wenn sie ihren Hochschulort als Nebenwohnsitz angeben. Sie könnten somit nach einem Umzug meist ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern beibehalten, ohne zusätzliche Kosten zu haben.
Berlin (dpa/tmn) - Studenten müssen in der Regel keine Zweitwohnungsteuer zahlen, wenn sie ihren Hochschulort als Nebenwohnsitz angeben. Sie könnten somit nach einem Umzug meist ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern beibehalten, ohne zusätzliche Kosten zu haben.
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